Deutscher Wundrat e. V., September 2020

Am 17.09. fand ein Informationsveranstaltung des Bundesverbands Medizinprodukte (BVMed) in Berlin zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie statt. Es nahmen daran Vertreter*innen des G-BA, der KBV, des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkasse und des IFA teil. Der DWR wurde von Dr. Christian Münter vertreten.

In der Diskussion ergaben sich die folgenden Punkte:

1. Es wird definitiv keine Verlängerung der Übergangszeit für Präparate geben. Das heißt, dass die herstellenden Firmen innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung der Beschlüsse evidenzbasierte Nachweise der Wirksamkeit, des Zusatznutzens und der Wirtschaftlichkeit für Produkte vorlegen müssen, die nicht in die Kategorie 1 (eineindeutige Verbandmittel), bzw. 2 (Verbandmittel mit Zusatznutzen) fallen und als „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ in die Kategorie 3 der erstattungsfähigen Produkte eingeordnet werden möchten.

2. Der G-BA wird sich vorgelegte Evidenz anschauen. Allerdings wird er sich am jeweils höchsten Level orientieren, der für eine Produktgruppe vorgelegt wird. Reicht ein Hersteller also ein RCT ein, wird dies auch von allen anderen gefordert werden.

3. Wie ein Verfahren bei Uneinigkeit über die Zulassung aussehen soll, ist bis jetzt nicht geregelt (die GKV macht dafür das BMG verantwortlich).

4. Der Standpunkt des DWR , dass provisionsgetriebene Anwendung von Produkten durch eine faire Honorierung für Wundberater/innen und Wundzentren ersetzt werden muß, wurde von GKV und KBV unterstützt.

5. Zu dem Einwand des DWR gegen die Einführung der NPWT in die ambulante Versorgung (kein Honorar) gab es während der Sitzung die Information, dass der Bewertungsausschuss offenbar für Ärzte recht gute Konditionen beschlossen hat Da die Pflegedienste bisher gar nicht berücksichtigt werden (aber die Hauptlast der Versorgung tragen) bleiben die Bedenken des DWR aber bestehen.