Am 16.02.2017 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) in 2./3. Lesung beraten und mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen. Die Regelungen des HHVG bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrat und sollen bereits im März 2017 in Kraft treten.

Dies ist für uns ein großer Erfolg, da die finalisierte Gesetzesversion unsere Stellungnahme vom 10.07.2016 in wesentlichen Teilen aufgegriffen hat.

Durch diese gemeinsame Stellungnahme von Deutschem Wundrat, DDG und BVDD sowie die Herausgabe des Sonderheftes der Gesellschaftspolitischen Kommentare zu Chronischen Wunden haben wir sicherlich dazu beigetragen, dass der Bundestag den Gesetzesentwurf in der von uns favorisierten Fassung vom 2.11.2016 beschlossen hat.