Grußwort des Deutschen Wundrats
zum 20-jährigen Jubiläum der
Zeitschrift WUNDmanagement
Prof. Dr. Martin Storck, Präsident des Deutschen Wundrates
Die Zeitschrift habe maßgeblich dazu beigetragen, aktuelle Entwicklungen in der Wundversorgung fachlich fundiert zu begleiten, Wissen zu bündeln, Standards weiterzuentwickeln und der Wundversorgung eine fachliche Öffentlichkeit zu verschaffen.
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Wie viel Wissenschaft benötigt die Wundversorgung? – Versorgung sichern und Wissenschaft stärken: ist beides möglich?
Christof Fischoeder, Beratung
Der Deutscher Wundrat e. V. (DWR) richtete auf dem Nürnberger Wundkongress 2025 eine Sitzung aus, in der es um Fragen zur Evidenz in der modernen Wundversorgung ging: Wie kann sie bewertet und in der Versorgungspraxis nutzbar gemacht werden kann, und welche strukturellen, regulatorischen und professionellen Rahmenbedingungen erleichtern oder behindern dies derzeit?
Dazu wurden fünf Impulsvorträge gehalten und anschließend die Perspektiven in einer Diskussion zusammengeführt, Reibungspunkte benannt und gemeinsame Linien sichtbar gemacht.
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Was ändert sich beim Anspruch auf Verbandmittel für gesetzlich Versicherte ab Dezember 2024?
Zusammenfassung
Neben (verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln hat der gesetzlich Versicherte auch Anspruch auf Verbandmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Da sich seit über 20 Jahren allerdings immer mehr Produkte selbst zu „Verbandstoffen ernennen“, die objektiv gesehen nicht oder nicht ausschließlich zum „Verbinden“ geeignet sind, ringt der Gesetzgeber mit den Vertretern der Hersteller seit 2016 um eine neue Verbandmitteldefinition. Aktuell läuft eine Übergangsfrist bis zum 02. Dezember dieses Jahres. Sollte sie nicht erneut verlängert werden (Prognose siehe am Ende dieses Artikels), hat das einen massiven Einfluss auf den Anspruch gesetzlich Versicherter aber natürlich auch auf die Verordnung durch Kassenarztpraxen. Im diesem Beitrag werden Werdegang und Auswirkungen dieser Veränderungen beleuchtet.
Zitierweise: vasomed 2024; 36(4): 122-124
Was lange währt – braucht noch länger
Damit die zur Behandlung chronischer Wunden benötigten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ ab Dezember in der GKV noch erstattungsfähig bleiben, müssen für diese Nutzennachweise beim G-BA erbracht werden. Bereits jetzt istabsehbar, dass die Übergangsfrist erneut verlängert werden muss. Immerhin: Bei den zähen Regulatorik-Fragen tut sich etwas.
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