Was lange währt – braucht noch länger
Damit die zur Behandlung chronischer Wunden benötigten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ ab Dezember in der GKV noch erstattungsfähig bleiben, müssen für diese Nutzennachweise beim G-BA erbracht werden. Bereits jetzt istabsehbar, dass die Übergangsfrist erneut verlängert werden muss. Immerhin: Bei den zähen Regulatorik-Fragen tut sich etwas.
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