Der Deutsche Wundrat hat die oben genannten Änderungen der AML-RL und ihr Inkrafttreten zur Kenntnis genommen.
Da sich der Deutsche Wundrat als Interessenvertretung aller an der Wundbehandlung beteiligten Gruppen versteht, stellen sich aus seiner Sicht eine Reihe von Fragen bei der praktischen Umsetzung dieser Änderungen.

[Die Stellungnahme ist erschienen im Supplement 1/2021 der Zeitschrift WUNDmanagement mit dem Titel Neues Gesetz: Verbandmitteldefinition ab 01.12.2020 veröffentlich wurde – Zitat: Storck M, Gerber V, Schwarz H, Stürmer E, Protz K, Sellmer W: Stellungnahme des Deutschen Wundrat e. V.  zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie Abschnitt P und Va, Verbandmittel und sonstige Produkte zur  Wundbehandlung. WUNDmanagement Suppl. 1, 2021; 15: 16.]